Veranstaltungssicherheitsgesetz + Mehrweggebot

Mit 1. Jänner 2008 ist das neue OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und die OÖ. Veranstaltungssicherheitsverordnung in Kraft getreten.

Aufgrund dieses OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes ist jede Veranstaltung bei der hierfür zuständigen Behörde (Gemeindeamt bzw. Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen.

Seit 1. August 2012 finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich Wissenswertes über das OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz, wie Informationen für Veranstalter und Zirkusbetreiber und über Mindesterfordernisse für Veranstaltungen. Überdies finden Sie dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) zum OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetz und können direkt mit dem Land OÖ in Verbindung treten.

Information zum Mehrweggebot für Veranstaltungen:

Leitfaden

Gesetzestext mit Erläuterungen

Mehrwegprinzip auf Veranstaltungen

Feste ohne Reste

Festentsorgung und Kuchenbox

Mehrweggebot_FAQs

Abfallkonzept