Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:
Meldung des Todesfalls an:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Di
30
Apr
19:00
Uhr
Do
2
Mai
15:00
Sa
4
03:30
8 Uhr Abmarsch ab Höhnhart 10 Uhr Wallfahrer-Messe in Maria-Schmolln
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Gemeindepost April 2024Mehr...
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