Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:
Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die
Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.
Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Mo
20
Mai
09:30
Uhr
So
26
10:00
Einladung Maibaumfest
Alle Termine
Gemeindepost April 2024Mehr...
Straße/HausnummerAichetDietrachingGrubHofingHubKrautsdorfNiederweilbachNonsbachPischelsdorfRöflSankt Georgen bei Obernberg am InnUlrichstalWimmHausnummer23456789102123242527282930313233343536